Geschäftsbericht des Arbeitsgerichts Ulm für das Jahr 2013

Datum: 27.03.2014

1. Moderate Geschäftsentwicklung beim Arbeitsgericht Ulm

Die anhaltend gute Konjunktur  führte im Zuständigkeitsbereich des Arbeitsgerichts Ulm (einschließlich der Kammern Ravensburg), der den Stadtkreis Ulm sowie die Landkreise Ulm, Biberach, Ravensburg, Bodenseekreis und Sigmaringen umfasst, im Jahr 2013 zu einer moderaten Geschäftsentwicklung.

Waren im Jahr 2012 insgesamt 4051 Eingänge im Urteilsverfahren zu verzeichnen, waren es 2013 noch 3783 Fälle. Dies bedeutet einen Rückgang um rd. 7 %. Die Zahl der (v.a. betriebsverfassungsrechtlichen) Beschlussverfahren reduzierte sich im selben Zeitraum von 95 auf 78 Verfahren. Der Bestand an Urteilsverfahren konnte  von 1048 auf 1033 Urteilsverfahren leicht verringert werden. 72 % der Verfahren konnten innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden.

Aufgrund des in der Justiz geltenden Personalbedarfsbemessungssystems (PEBB§Y - Fach) entspricht die Besetzung in erster Instanz im Landesdurchschnitt genau den Vorgaben. Beim Arbeitsgericht Ulm führte die Entwicklung dazu, dass eine vorübergehend freigewordene Richterstelle ab Herbst 2013 nichtmehr besetzt wurde. Personelle Engpässe im Servicebereich, die zeitweise zu Verzögerungen im Geschäftsablauf führten, konnten durch justizinterne Umbesetzungen zum Jahresende 2013 behoben werden.


2. Einführung eines neuen Güterichterverfahrens

Das Arbeitsgericht Ulm hat mit dem Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2014 ab Januar für seinen Zuständigkeitsbereich die Voraussetzungen für die Verweisung von Rechtsstreitigkeiten an Güterrichter geschaffen.

Mit dem Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21.07.2012, das die Grundlage hierfür bildet,  hat der Gesetzgeber neue Wege beschritten und den Gerichten erweiterte Möglichkeiten zur konsensualen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten eröffnet.

Die Neuregelung stieß auch in der Presse auf positive Reaktionen: „Das neue Gesetz zur gütlichen Streit-Einigung kommt unscheinbar daher. Doch es ist ein Jahrhundertgesetz, das die Rechtskultur in Deutschland völlig verändern könnte. Es fördert mündige Bürger und zufriedene Menschen - statt Sieger und Verlierer zu schaffen“ (Heribert Prantl, Süddeutsche Zeitung).

Zwar zeichnet sich das arbeitsgerichtliche Verfahren seit jeher dadurch aus, dass die weitaus überwiegende Zahl der Verfahren durch eine einvernehmliche Regelung der Parteien (Vergleich) abgeschlossen werden kann. In manchen Rechtsstreiten kann allerdings eine Einigung in der knappen Zeit des Güte- oder Kammertermins nicht gefunden werden, obwohl die Parteien für eine einvernehmliche Regelung grundsätzlich offen sind. Das kann an einer schwierigen Kommunikation zwischen den Parteien aber z.B. auch an einer Vielzahl von klärungsbedürftigen Punkten, die evtl. auch über den eigentlichen Streitgegenstand hinausgehen, liegen.

Mit Zustimmung der Parteien können solche Rechtsstreitigkeiten an den Güterichter verwiesen werden. Güterichter ist der Vorsitzende einer anderen Kammer des Gerichts, der von der Entscheidung über den Rechtsstreit aber selbst ausgeschlossen ist und auch gegenüber dem zur Entscheidung befugten Richter zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Die Verhandlung ist nicht öffentlich und die Parteien können absolute Vertraulichkeit vereinbaren.

Damit können die Gespräche und Verhandlungen unter ganz anderen prozessualen Voraussetzungen geführt werden. Der Güterichter kann die Methoden der Mediation anwenden, mit den Parteien getrennt Verhandlungsgespräche führen oder mit deren Einverständnis auch andere am Rechtsstreit nicht beteiligte Personen, deren Mitwirkung für eine Lösung aber von Bedeutung sein kann, in die Verhandlungen einbeziehen. Die Parteien wiederum sind in dem geschützten Umfeld ggf. eher zu einer „offenen“ Lösungssuche bereit und in der Lage.

Den Parteien steht damit ergänzend zu den bisherigen prozessualen Möglichkeiten ein besonderes Verfahren zur Verfügung.

Nach entsprechender Schulung sind beim Arbeitsgericht Ulm inzwischen drei Güterichter bestellt, an die bereits fünf Verfahren verwiesen wurden. Im Rahmen einer gut besuchten Informationsveranstaltung am 05.02.2014 konnte das neue Verfahren rund 60 interessierten Rechtsanwälten in Anwesenheit des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts vorgestellt werden.

Weitere Einzelheiten zu dem Verfahren und  Informationen können der Homepage des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (ww.lag-baden-wuerttemberg.de) entnommen werden.

 

 

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