Herzlich willkommen auf dem Internetauftritt der
Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg
Sie erhalten hier Informationen über die Gerichte für Arbeitssachen in Baden-Württemberg. Die Rechtsprechung in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten wird in erster Instanz von den Arbeitsgerichten Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Lörrach, Pforzheim, Reutlingen, Stuttgart und Ulm und in zweiter Instanz vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg ausgeübt.
Wir unterrichten Sie über die Organisation, die Zuständigkeiten und die Geschäftsverteilung sowie über die Aufgaben und das Verfahren bei den Gerichten für Arbeitssachen. Aus der Entscheidungsdokumentation können Sie alle wichtigen Entscheidungen der baden-württembergischen Arbeitsgerichtsbarkeit abrufen. Unter der Rubrik „Hinweise“ erhalten Sie Informationen zu verschiedenen Themen.

Aktuelle Pressemeldungen
- Steigende Verfahrenseingänge beim Arbeitsgericht Ulm im Jahr 2012 entgegen der Entwicklung im Land bei im Wesentlichen unveränderter Verfahrensdauer
14.03.2013 - Einstellung eines Bundesfreiwilligendienstleistenden im Rahmen des BFDG, personelle Maßnahme im Sinne des § 99 BetrVG
20.08.2012 - Richter am Arbeitsgericht Dr. Frank Heilmann zum ständigen Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Ulm ernannt
17.05.2011
